Unter "Objektschutzmassnahmen" versteht man Massnahmen direkt am betroffenen Objekt, zum Beispiel einem Gebäude. Beispiele dafür sind Dammbalkensysteme gegen Hochwasser oder verstärkte Fenster gegen Staublawinen.
Oftmals stellen Objektschutzmassnahmen eine wirksame und kostengünstige Alternative zu massiven, vorgelagerten Schutzbauwerken wie zum Beispiel einem Schutzdamm dar.
Liegt für ein bestimmtes Objekt oder Gebiet ein Risiko durch Naturgefahrenprozesse vor, stellt sich die Frage, mit welchen Massnahmen diese Risiken minimiert werden können. Vor allem bei komplexen Fragestellungen kommen oftmals mehrere Massnahmenvarianten in Frage. In einem ersten Schritt geht es darum, auf konzeptioneller Ebene Massnahmen zu evaluieren, die den Bedürfnissen am besten gerecht werden.
Inklusive Submission und Bauleitung
Hat man sich für die Realisierung einer Massnahmenvariante entschieden, geht es im nächsten Schritt darum, ein detailliertes Bauprojekt auszuarbeiten. Die Arbeiten werden ausgeschrieben, an eine Bauunternehmung vergeben und schliesslich umgesetzt.
Bestehende Schutzbauten müssen dauerhaft unterhalten werden, damit sie in einem gebrauchstauglichen Zustand bleiben und ihre Schutzfunktion wahrnehmen können. In diesem Zusammenhang bietet sich die Erstellung eines Schutzbautenkatasters an, in welchem alle relevanten Schutzbauten erfasst werden. Im Rahmen von periodischen Werkinspektionen sollte der Zustand der Schutzbauten beurteilt und dokumentiert werden.
Viele ältere Verbauungen sind oder kommen in den nächsten Jahren in einen sanierungsbedürftigen Zustand. Dann stellt sich die Frage, wie mit diesen Verbauungen umzugehen ist. Der Ersatz vieler bestehender Verbauungen ist mit massiven Kostenfolgen verbunden. Daher lohnt es sich, ganz genau zu überprüfen, welche Risiken in diesen Bereichen vorhanden sind, ob überhaupt noch Schutzmassnahmen nötig sind und, wenn ja, welche.
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